Grundsätzlich gesehen ist der Bau eines Carports eine bauliche Maßnahme und muss von den zuständigen Behörden genehmigt werden, auch wenn der Unterstand für das Auto auf dem eigenen Grund und Boden errichtet werden soll.
Wenn Sie ein Carport bauen möchten, benötigen Sie grundsätzlich erst einmal eine Baugenehmigung, auch wenn Sie dieses auf Ihrem eigenen Grund und Boden errichten möchten.
Rheinland-Pfalz hat wie viele andere Bundesländer auch eine Änderung der Gesetzeslage veranlasst und erlaubt seit dem 01.01.1999 auch genehmigungsfreie Bauvorhaben, sofern gewisse Auflagen beachtet werden.